Monatlich stellen wir Ihnen aktuelle Informationen der DATEV zu den Themen Steuern, Recht und Wirtschaft zur Verfügung. Sie können sich die aktuellen Ausgaben als PDF herunterladen:
Monatsinformationen für 2025
Zum Streitwert der Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids, wenn nur Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter streitig sind
Bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage ist wegen einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Pauschalsatz i. H. v. 25 % des streitigen Gewinns oder Verlusts nicht anzuwenden, wenn ausschließlich Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter streitig sind (Az. 15 Ko 1417/25 GK).
Werterhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage unterliegt bei der geschiedenen Ehefrau des Gesellschafters nach interner Teilung des Anrechts i. S. d. § 10 VersAusglG der Besteuerung
Die Erhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage kann als „Leistung aus diesen Anrechten“ i. S. d. § 3 Nr. 55a Satz 2 EStG entsprechend der steuerlichen Qualifikation bei dem geschiedenen Ehepartner zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Dies entschied das FG Münster (Az. 3 K 569/23 F).
Der Adressat einer Grundsteuerwertfeststellung auf den 1. Januar 2022 bleibt trotz Übertragung des Grundstücks vor dem 1. Januar 2025 beschwert
Das FG Münster entschied, dass ein Steuerpflichtiger bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 weiterhin geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt zu sein, obwohl er am 1. Januar 2025 nicht mehr Eigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks war und das Finanzamt den ihm gegenüber festgesetzten Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2025 aufgehoben hatte (Az. 3 K 6/25 F).
Quelle: www.datev.de
Steuerberaterplattform realisiert Anbindung an Akteneinsichtsportal
Steuerberaterinnen und Steuerberater haben nun die Möglichkeit, sich mittels ihrer digitalen Identität über die Steuerberaterplattform Anbindung an das Akteneinsichtsportal zu erhalten.
Amazon erprobt Paketlieferungen durch Einzelhandel
Künftig könnten die nächstgelegene Pizzeria oder die Blumenhändlerin um die Ecke Pakete von Amazon liefern.
„Blockchain-Challenge“: Hunde-NFT vom Bundesnachrichtendienst
Eine Social-Media-Kampagne des Bundesnachrichtendienst mit Rätsel soll Bewerber locken – der Gewinn: ein einzigartiges Hunde-NFT.
Quelle: www.datev.de
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